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Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Verkäufers

1. GESAMTE VEREINBARUNG: Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers (die „AGB“) sind dem Angebot für den Verkauf von Produkten an den Käufer (das „Produkt“) für das darin genannte Projekt (das „Angebot“) zwischen dem (im Angebot genannten) Verkäufer und dem (im Angebot genannten) Käufer beigefügt und sind Bestandteil dieses Angebots. Das Angebot wird mit Eingang der Bestellung, des Auftrags, der Annahme, der Bestätigung oder des Anerkenntnisses des Käufers (in diesen AGB die „Bestellung“ genannt) in schriftlicher Form beim Verkäufer und dessen Annahme der Bestellung wirksam. Eine vom Käufer übermittelte Bestellung muss die im Angebot enthaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten, wiedergeben, anerkennen, darauf Bezug nehmen oder sie annehmen. Das Angebot, die vorliegenden AGB, die Kreditzusage (wie in diesen AGB definiert) sowie die Bestellung stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar (der „Vertrag“). Vom Käufer mündlich, in der Bestellung oder anderweitig mitgeteilte Bedingungen, welche die im Angebot, den AGB und der Kreditzusage genannten Bedingungen in irgendeiner Weise ergänzen, modifizieren oder anderweitig abändern, sind für den Verkäufer nicht bindend. Der Vertrag ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Abreden, Schriften, Vorschläge, Zusicherungen und Mitteilungen einer Partei bezüglich des Gegenstands dieser AGB und der darin vorgesehenen Rechtsgeschäfte. Änderungen von Bestimmungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien, wobei der Teil des Vertrags, der geändert wird, ausdrücklich zu nennen ist. 

2. ZAHLUNG UND KREDIT: Der Käufer bestätigt, dass die Zahlungsbedingungen in der Rechnung oder in der Kreditzusage ausgewiesen werden, und er hat die betreffenden Beträge ohne einen durch ihn vorgenommenen Ausgleich oder eine Reduzierung jeglicher Art begleichen (dies umfasst auch einen Ausgleich oder eine Reduzierung wegen angeblicher Schäden). Der Käufer darf einen Anspruch nur dann gegen einen Anspruch des Verkäufers aufrechnen, (i) wenn der Anspruch des Käufers unbestritten oder entscheidungsreif oder rechtskräftig ist oder (ii) soweit sich der Anspruch des Käufers aus demselben Vertragsverhältnis ergibt. Auf bei Fälligkeit nicht bezahlte Rechnungen fallen bei Zahlungsverzug Zinsen in gesetzlicher Höhe auf den unbezahlten Betrag der Rechnung an. Musste der Verkäufer einen Dritten für das Inkasso einschalten, verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung von Inkassogebühren und angemessenen Anwaltsgebühren, die für die Einziehung von vom Käufer geschuldeten und von ihm schuldhaft nicht gezahlten Beträgen anfallen. Ein Verkauf an den Käufer steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Verkäufers hinsichtlich der Bonität des Käufers, und der Verkäufer behält sich das Recht vor, die entsprechenden Bedingungen festzulegen oder vom Käufer zu verlangen, ein bestätigtes Akkreditiv zu Gunsten des Verkäufers in Höhe des vollen Kaufpreisbetrags zu stellen oder andere, für denVerkäufer akzeptable Auszahlungsmodalitäten zu veranlassen, bevor der Verkäufer dem Käufer gegenüber die Kreditzusage und/oder Kreditgewährung (die „Kreditzusage“) vornimmt. Im Interesse größerer Sicherheit gilt Folgendes: Hat der Käufer das vom Verkäufer vor der Kreditzusage übermittelte Angebot angenommen, gelten für die Bestellung dennoch die in der betreffenden Kreditzusage enthaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Kredit- und Zahlungspläne, wobei Einvernehmen darüber herrscht, dass der Verkäufer in keiner Weise an in der Bestellung etwaig genannte allgemeine Geschäftsbedingungen gebunden ist. Leistet der Käufer eine Zahlung nach Maßgabe der Bedingungen des Vertrags nicht oder hält er in anderer Weise Bedingungen dieser AGB nicht ein, kann der Verkäufer nach seiner Wahl und unter den gesetzlichen Voraussetzungen (über sonstige Rechtsmittel hinaus) noch nicht versendete Teile der Bestellung oder einer anderen Bestellung stornieren.

3. PREISE: Sämtliche Preise unterliegen (i) den im Angebot genannten Versandbedingungen gemäß Incoterms 2020 sowie (ii) etwaigen Änderungen der Preise des Verkäufers, wie im Angebot angegeben. Soweit nichts anderes angegeben ist, sind Erhöhungen der Transportgebühren oder Änderungen in der Routenführung, die zu höheren Transportkosten führen, vom Käufer zu zahlen und zu übernehmen. 

4. STEUERN UND EINFUHRABGABEN: Die im Angebot genannten Preise enthalten keine Verkaufs-, Waren-, Dienstleistungs-, Verbrauchs-/Sonderumsatz- und ähnlichen Steuern (die „Steuern“). Solche Steuern sind dem von den Parteien vereinbarten Preis hinzuzurechnen und sind vom Käufer zu zahlen. Der Käufer hat dem Verkäufer zur Vermeidung der Zahlung einer gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufssteuer eine Bescheinigung über die Befreiung von der Verkaufssteuer zu übermitteln. Sämtliche Steuern, die gegenwärtig oder künftig von einer Behörde direkt oder indirekt auf den Verkauf oder den Transport von Produkten, für die diese AGB gelten, erhoben werden, sind ausschließlich vom Käufer zu zahlen und zu übernehmen. Der Käufer bestätigt für den Fall, dass und soweit solche Steuern beim Verkäufer erhoben werden, dass er dem Verkäufer diese innerhalb von fünfzehn (15) Bankarbeitstagen nach Eingang des vom Verkäufer übermittelten endgültigen Steuerbescheids erstatten wird. Für die Zwecke der einschlägigen Einfuhrgesetze im Empfangsland („Einfuhrgesetze“) ist der Käufer jederzeit der Importeur der Waren. Der Käufer ist für die Einreichung der Einfuhrpapiere und die Zahlung der entsprechenden Einfuhrsteuern, -abgaben und -gebühren gemäß den Bestimmungen der Einfuhrgesetze verantwortlich. Der Käufer wird dem Verkäufer solche gegenwärtig oder künftig anfallenden Einfuhrsteuern, -abgaben und -gebühren innerhalb von fünfzehn (15) Bankarbeitstagen nach Eingang der Einfuhrpapiere erstatten, sofern diese dem Verkäufer in Rechnung gestellt werden. Der Käufer ist für die Zahlung etwaiger weiterer, gegenwärtig oder künftig anfallender Steuern, Abgaben, Gebühren oder Aufwendungen verantwortlich, wenn die Einfuhrpapiere aufgrund falscher, unvollständiger oder nicht rechtzeitig übermittelter Angaben des Käufers nicht den Bestimmungen der Einfuhrgesetze entsprechen.

5. LIEFERUNG UND GEFAHRTRAGUNG: Der Versand an den Standort des Käufers muss spätestens 30 Tage nach Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer beginnen. Bei jeder Lieferung wird der Verkäufer dem Käufer mindestens drei (3) Geschäftstage vor Ankunft der Produkte am Standort des Käufers eine Versandankündigung übermitteln. Ist der Käufer nicht bereit oder nicht in der Lage, die Produkte an dem in der Versandankündigung genannten Datum entgegenzunehmen, hat der Käufer sämtliche Bearbeitungs- und Transportkosten sowie Lagergebühren zu übernehmen, die für alle Produkte, die der Käufer nicht in Besitz nehmen kann, anfallen, es sei denn, der Käufer hat den Verkäufer innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach Zugang der Versandankündigung des Verkäufers schriftlich im Voraus über seine Verhinderung in Kenntnis gesetzt. Vorbehaltlich des vorstehenden Satzes ist der Verkäufer berechtigt, wenn die Produkte, die ursprünglich an den Käufer versendet werden sollten, nicht im Betrieb des Verkäufers gelagert werden können, die Produkte auf Kosten des Käufers in einen anderen Betrieb zu transportieren und dort zu lagern. Sollte die Produktion der Waren seitens des Käufers verzögert werden (beispielsweise, weil der Käufer Angaben nicht rechtzeitig übermittelt) und der Verkäufer die vorgenannte Lieferfrist von 30 Tagen wegen eines Verschuldens des Käufers oder dessen Verletzung seiner Pflichten zur Zusammenarbeit nicht einhalten können, haftet der Verkäufer dem Käufer gegenüber nicht für etwaige Schäden. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den Wünschen des Käufers hinsichtlich der Art des Versands nachzukommen; der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, eine alternative vergleichbare Beförderungsart oder Versandroute zu verwenden, wenn es anderenfalls zu einer erheblichen Verzögerung kommen könnte. In diesem Fall wird der Verkäufer dem Käufer die betreffenden Änderungen so bald wie vernünftigerweise möglich mitteilen. Enthält der für das Produkt im Angebot angegebene Preis die Frachtkosten von der Fertigungsstätte des Verkäufers zum Betrieb oder Einsatzort des Käufers, wurden die Frachtkosten zum Tag des Angebots ermittelt. Der Käufer bestätigt und erkennt Folgendes an: Erhält der Verkäufer nach dem Datum des Angebots und vor Beginn der Lieferung eine Mitteilung über einen Treibstoffzuschlag von seinen Spediteuren, so wird dieser Treibstoffzuschlag zu Lasten des Käufers an diesen weitergegeben. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich, spätestens jedoch drei (3) Geschäftstage nach Zugang der Mitteilung seiner Spediteure über den Treibstoffzuschlag darüber in Kenntnis setzen. Lehnen die ausgewählten Spediteure des Verkäufers die Lieferung von Produkten an den Käufer aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt (wie in diesen AGB definiert) ab, wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich informieren, und der Käufer kann nach seiner Wahl den Versand auf eigene Kosten veranlassen und erhält dafür vom Verkäufer eine Gutschrift für Frachtkosten in der im Angebot vereinbarten Höhe. Die Lieferung und das Verlustrisiko richten sich nach den im Angebot angegebenen Incoterms 2020. Das Eigentum am Produkt verbleibt bis zur vollständigen Zahlung durch den Käufer beim Verkäufer.

6. PRÜFUNG UND RÜCKGABE-/STORNIERUNGSBEDINGUNGEN: Der Käufer hat das Produkt bei Erhalt im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsgangs sorgfältig zu prüfen. Erhält der Käufer ein Produkt, das nach seiner Auffassung beschädigt oder nicht konform ist, nicht der Spezifikation entspricht oder anderweitig nicht annehmbar ist (das „abgelehnte Produkt“), hat er dem Verkäufer dies spätestens vierzehn (14) Tage nach Erhalt des Produkts oder vor dessen Einbau anzuzeigen, wobei der frühere Zeitpunkt maßgeblich ist (das „abgelehnte Produkt“). Versteckte Mängel sind dem Verkäufer vom Käufer nach deren Feststellung entsprechend anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht, gilt das Produkt als so angenommen, wie es erhalten wurde. Dem Verkäufer ist Gelegenheit zur Prüfung abgelehnter Produkte zu geben. Das abgelehnte Produkt kann zurückgegeben werden, wenn die nach deutschem Recht bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rückgabe erfüllt sind.Für eine Stornierung einer Bestellung können Stornogebühr gemäß den Stornierungsbedingungen anfallen; diese können unter dem Link https://www.solmax.com/en/lp/return-and-cancellation-policies abgerufen werden. 

7. GEWÄHRLEISTUNG: Vorbehaltlich der hierin und in den Exceptions Notes des Angebots enthaltenen Gewährleistungsausschlüssen ist die einzige und ausschließliche Gewährleistung des Verkäufers hinsichtlich eines Produkts, wie in den im Angebot und den vorliegenden AGB festgelegt sowie in der vom Verkäufer zugunsten des Projektinhabers schriftlich gewährten eingeschränkten Gewährleistung, von der ein Exemplar auf Anfrage oder durch Klicken auf den Link https://www.solmax.com/en/lp/limited-warranty erhältlich ist (die „Eingeschränkte Gewährleistung“). Es obliegt dem Käufer, dem Projektinhaber ein Exemplar der Eingeschränkten Gewährleistung zu übermitteln. Der Verkäufer schließt alle und sämtliche stillschweigenden Gewährleistungen aus, insbesondere, jedoch ohne darauf beschränkt zu sein, die Gewährleistung der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, außer die Parteien haben sich auf eine bestimmte Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck geeinigt. Der Verkäufer gibt keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen oder Zusicherungen und beabsichtigt dies auch nicht; ebenso wenig ist ein Bevollmächtigter oder Vertreter des Verkäufers dazu befugt. Jeder Gewährleistungsanspruch des Käufers mit Ausnahme des Schadensersatzanspruchs wegen Vermögensschadens verjährt ein (1) Jahr nach Übergabe des entsprechenden Produkts an den Käufer durch den Verkäufer. Vorbehaltlich des Verschuldens des Käufers verpflichtet sich der Käufer, den Verkäufer freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten von und gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagegründe, Schadensersatzforderungen und Verluste jeder Art und Weise (einschließlich angemessener Anwaltskosten) aus, im Zusammenhang mit oder infolge von Ansprüchen Dritter (insbesondere Kunden des Käufers).

8. KEINE HAFTUNG UND TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG: Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass der Verkäufer technische Unterstützung oder Informationen zu einem Produkt oder zu Installation oder Gebrauch des Produkts weder gibt noch bereitstellt. Der Verkäufer ist ein Verkäufer von Produkten und kein professioneller Fachplaner. Sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, trägt der Verkäufer somit weder Verantwortung für die Fachplanung, noch haftet er in Bezug auf (a) Projektpläne oder Spezifikationen, (b) die Verwendung oder Nutzung des Produkts in einem bestimmten System, Projekt, für einen bestimmten Zweck, eine bestimmte Installation oder Spezifikation oder (c) Installation, Mittel, Methode oder Techniken im Projekt. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass er das Projekt oder den Verwendungszweck durch einen Fachplaner des Projekts und/oder Inhaber des Projekts, der allein über die beabsichtigte Nutzung des Produkts entscheidet, prüfen und genehmigen lässt. Außerdem wird jedes angebotene Produkt einschließlich des Vertragsprodukts durch den Käufer in Bezug auf die beabsichtigte Verwendung gründlich geprüft. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Verkauf im Rahmen dieses Vertrags rein zu gewerblicher oder industrieller Nutzung erfolgt und kein Geschäft mit Verbrauchern darstellt.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: Die Schadensersatzpflicht des Verkäufers ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen; für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen; für Schäden, die auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt insbesondere dann vor, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers aber auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt; für Schäden, die durch Verstoß gegen eine vom Verkäufer gegebene Garantie entstanden sind; für Ansprüche aus zwingender gesetzlicher Haftung wie insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer lassen die gesetzliche Beweislastverteilung unberührt. 

10. FREISTELLUNG: Vorbehaltlich Eigenverschuldens des Käufers oder Verschuldens derjenigen, für die der Käufer rechtlich verantwortlich ist, hat der Käufer den Verkäufer in vollem Umfang freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten von und gegen Ansprüche Dritter, Forderungen, Klagen, Prozesse, Ermittlungen, Haftungen, Schadensersatz, Kosten oder Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) aus oder im Zusammenhang mit (i) Verletzung der in diesem Vertrag festgelegten Zusicherungen, Garantien oder Pflichten durch den Käufer, (ii) Verletzung von Patenten, Urheberrechten oder Geschäftsgeheimnissen oder anderen Rechten Dritter durch den Käufer, Markenrechten des Käufers oder anderen vom Käufer im Rahmen dieses Vertrags entwickelten oder zur Verfügung gestellten geistigen Eigentumsrechten und/oder (iii) Vermarktung, Werbung oder sonstiger Präsentation des Produkts durch den Käufer.

11. HÖHERE GEWALT: Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden jedweder Art, die infolge von Leistungsstörungen oder -verzögerungen aufgrund von Ursachen oder Umständen eintreten, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die er bei vernünftiger Betrachtungsweise weder vorhersehen noch verhindern konnte, einschließlich, jedoch ohne darauf beschränkt zu sein, Leistungsstörungen oder -verzögerungen aufgrund von Streik, Aussperrung oder Arbeitskampf, Feuer, Pandemie oder durch eine staatliche Stelle angeordnetem Lockdown, höherer Gewalt oder staatsfeindlichem Akt, Aufstand, Eingriff durch Zivil- oder Militärbehörden, Befolgung der Gesetze oder von Anordnungen oder Vorschriften staatlicher Stellen, Transit- oder Lieferverzögerung seitens des Transportunternehmens oder der Kommunikationsvorrichtung oder mangelnden Rohstoffquellen, Erhöhung von Treibstoffzuschlägen durch Frachtführer um mehr als fünf (5) Prozent je 3,8 Liter („gallon“) ab dem Angebotsdatum, branchenweitem, regionalem oder nationalem Rohstoffmangel einschließlich Harz, Vormischung, Betonit, Ruß und Zinkoxid. 

12. GELTENDES RECHT UND SCHIEDSVERFAHREN: Dieser Vertrag einschließlich seines wirksamen Abschlusses und sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten oder Forderungen sowie die Auslegung unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (1980). Alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich seines wirksamen Abschlusses ergebenden Streitigkeiten oder Forderungen sind durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) durch drei Schiedsrichter, die entsprechend dieser Schiedsordnung zu ernennen sind, ausschließlich und abschließend zu entscheiden. Schiedsgerichtsort ist Rechlin, Deutschland. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache durchgeführt.

13. VERTRAULICHKEIT UND HANDELSMARKEN: Alle Informationen über das Geschäft des Verkäufers, von denen der Käufer im Rahmen dieses Vertrags Kenntnis erhält, hat der Käufer vertraulich zu behandeln und weder einem Dritten offenzulegen noch für einen Zweck zu verwenden, der über das hinausgeht, was jede Partei zur Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag tun muss. Außerdem haben die Parteien über die Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Käufer nach zwingendem Recht oder aufgrund einer vollstreckbaren gerichtlichen Anordnung zur Offenlegung der in Satz 1 und 2 beschriebenen vertraulichen Informationen verpflichtet ist. Im Rahmen dieses Vertrags geht keinerlei Nutzungsrecht eines Handelsnamens oder einer Handelsmarke des Verkäufers auf den Käufer über, und der Käufer verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt einen Handelsnamen oder eine Handelsmarke des Verkäufers zu nutzen, es sei denn, der Verkäufer hat dies ausdrücklich schriftlich gestattet.

14. ETHIKKODEX: Der Käufer verpflichtet sich vertraglich, sichert zu und gewährleistet, dass (i) er den Ethikkodex für Dritte des Verkäufers unter https://www.solmax.com/en/about/ethical-code (der „Kodex“) gelesen hat, (ii) akzeptiert, durch die Bestimmungen des Kodex gebunden zu sein; und (iii) er wird jedes gegen den Kodex verstoßende Verhalten unterlassen.

15. SANKTIONEN: Unbeschadet weiterer Bestimmungen in diesem Vertrag verpflichtet sich der Käufer, sich in vollem Umfang an alle zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags jeweils geltenden Sanktions- und Exportkontrollgesetze und -regelungen von Kanada, den Vereinigten Staaten („USA“) und der Europäischen Union („EU“) zu halten. Der Käufer sichert zu und gewährleistet, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags weder eine Muttergesellschaft, eine Tochtergesellschaft, ein verbundenes oder assoziiertes Unternehmen des Käufers (a) auf einer der kanadischen, US- oder EU-Listen der von Geschäftsbeziehungen ausgeschlossenen Geschäftsparteien (gemeinsam „Restricted Party Lists“) geführt wird, (b) noch im Eigentum (i) einer auf der Restricted Party List genannten Partei, (ii) eines kanadischen, US- oder EU-Sanktionen unterliegenden Staates oder (iii) einer im Auftrag der in (a) oder (b) Genannten tätigen Partei steht oder von einer der darin Genannten (gemeinsam „Restricted Parties“) kontrolliert wird. Der Käufer erkennt hiermit an und bestätigt, dass er außer im Fall der ausdrücklichen Genehmigung durch den Verkäufer die Produkte weder direkt noch indirekt durch Dritte oder in sonstiger Weise an Restricted Parties oder an Nordkorea, Iran, Syrien, die Krim-Region der Ukraine/Russlands oder Kuba verkaufen oder sich vertraglich zum Verkauf verpflichten wird. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, nachdem er von einer relevanten Änderung in Bezug auf die in dieser Ziffer genannten Restricted Party Lists oder die Restricted Parties Kenntnis erlangt hat.

16. SONSTIGES: Der vorliegende Vertrag bindet die jeweiligen Rechtsnachfolger jeder Vertragspartei, jedoch ist eine Abtretung ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der jeweils anderen Partei nichtig, es sei denn, die jeweils andere Partei stimmt einer solchen Abtretung im Voraus zu. Die Bestimmungen dieses Vertrags dürfen im Zuge von Vertragserfüllung, Geschäftsbeziehung oder Handelsbrauch weder ausgelegt, klassifiziert, geändert, erläutert oder ergänzt werden. Dieser Vertrag ist zweisprachig in deutscher und englischer Sprache. Im Falle von Abweichungen, Widersprüchen oder Gegensätzen hat die deutsche Fassung Vorrang. Die englische Fassung dient lediglich als Übersetzung und Zwecken der Bezugnahme.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DES VERKÄUFERS

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